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Kfz-Gutachter | Kfz-Gutachten | München | Unfallschaden | Wertgutachten | Oldtimer-Gutachten | Schadensbewertung
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| Kfz-Sachverständiger Dipl. Ing. (FH) Sven Höttges | Nailastr. 2 | 81737 München | Telefon: 089/6013061 | freecall 0800HOETTGES |
| Unfallschaden | Bagatellschaden | Wertminderung | Reparaturschaden | Totalschaden | Wiederbeschaffungswert | Restwert | fiktive Abrechnung | Gutachter selbst auswählen | Wer bezahlt die Begutachtung | Nutzungsausfallentschädigung Wer kommt für die Kosten des Gutachtens auf? Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung die Kosten Ihres Kfz-Sachverständigen! Nach ständiger Rechtsprechung des BGH handelt es sich bei Sachverständigenkosten nach einem Haftpflichtschaden um notwendige Aufwendungen für die Untersuchung Ihres Fahrzeugs und für die Beweissicherung über den Schadenumfang. Zur Erleichterung der Zahlungsabwicklung, bieten wir Ihnen die Möglichkeit mit einer Abtrittserklärung, die Sie sich auch hier im pdf-Format ausdrucken können, die Versicherung zu beauftragen, den Rechnungsbetrag direkt an uns zu begleichen Lesen Sie auch was Ihnen das Justizministerium dazu rät! Man benötigt Acrobat-Reader um diese PDF-Dateien lesen und drucken zu können. Die neueste Version erhalten Sie kostenlos direkt bei Adobe http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_ internet/buergerservice/broschueren/rechtstippsverkehr_0407.pdf |