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Kfz-Gutachter | Kfz-Gutachten | München | Unfallschaden | Wertgutachten | Oldtimer-Gutachten | Schadensbewertung
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| Kfz-Sachverständiger Dipl. Ing. (FH) Sven Höttges | Nailastr. 2 | 81737 München | Telefon: 089/6013061 | freecall 0800HOETTGES |
| Unfallschaden | Bagatellschaden | Wertminderung | Reparaturschaden | Totalschaden | Wiederbeschaffungswert | Restwert | fiktive Abrechnung | Gutachter selbst auswählen | Wer bezahlt die Begutachtung | Nutzungsausfallentschädigung Freie Gutachterwahl Dem Geschädigten steht es grundsätzlich immer frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Feststellung von Schadenumfang und zur Beweissicherung der Schadenhöhe, sowie des Beschädigungsbildes zu beauftragen! Das gilt auch noch, wenn ein Sachverständiger im Auftrag der Versicherung das Fahrzeug besichtigen möchte, oder bereits besichtigt hat! Seien Sie skeptisch, wenn Ihnen von der Versicherung des Unfallverursachers die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten, bzw. aus der Hand genommen werden soll! Ihre unabhängige Beratung und ein Teil Ihrer Entschädigungsansprüche bleiben zumeist auf der Strecke! Lesen Sie auch was Ihnen das Justizministerium dazu rät! Man benötigt Acrobat-Reader um diese PDF-Dateien lesen und drucken zu können.Die neueste Version erhalten Sie kostenlos direkt bei Adobe http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_ internet/buergerservice/broschueren/verkehrsunfall_sept2004.pdf |