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Kfz-Sachverständiger Dipl. Ing. (FH) Sven Höttges | Nailastr. 2 | 81737 München | Telefon: 089/6013061 | freecall 0800HOETTGES
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Fiktive Abrechnung

Fiktiv abzurechnen bedeutet, dass sich der/die Unfallgeschädigte den zur Wiederherstellung des Fahrzeuges erforderlichen Betrag (ohne Mwst.) von der Versicherung auszahlen lässt.


Bei dieser Variante der Schadenregulierung sind wirtschaftlichere Alternativen zu berücksichtigen. Sollte die Differenz aus dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert einen geringeren Betrag ergeben, so wird dieser von der Versicherung bezahlt.

Auch nach bereits erfolgter fiktiver Abrechnung kann der Geschädigte noch zu einem späteren Zeitpunkt die tatsächlichen Reparaturkosten abrechnen, wenn er die Reparatur inzwischen durchgeführt hat oder hat durchführen lassen.

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