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Kfz-Sachverständiger Dipl. Ing. (FH) Sven Höttges | Nailastr. 2 | 81737 München | Telefon: 089/6013061 | freecall 0800HOETTGES
Hände
Beweissicherung & technische Diagnose


Beweissicherung

Wenn Sie mit dem Zustand eines kürzlich gekauften Fahrzeuges oder dem Ergebnis einer unlängst durchgeführten Reparatur unzufrieden sind und es gleichzeitig nicht nach einer einvernehmlichen Einigung mit dem betreffenden Verkäufer oder der Werkstatt aussieht, ist es erforderlich, bzw. empfehlenswert einen bestimmten Zustand, bzw. Mangel von einem unabhängigen Sachverständigen dokumentieren zu lassen.

Bei einer späteren Auseinandersetzung besitzen Sie dadurch ein fundiertes Dokument und können zugleich einen sachverständigen Zeugen benennen. So können Sie nicht selbst von der Gegenseite für diesen Mangel verantwortlich gemacht werden, nur weil Sie Ihre Behauptungen nicht beweisen können.

Insbesondere im Hinblick auf die Beweislastumkehr, die 6 Monate nach dem Kauf eintritt, kann ein rechtzeitiges Beweissicherungs-Gutachten, dessen Kosten häufig von Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen werden, für den Erfolg einer juristischen Auseinandersetzung entscheidend sein.

Das Beweissicherungs-Gutachten basiert auf den Erkenntnissen einer detaillierten technischen Diagnose, die mit Hilfe unserer technischen Ausstattung an unserer Prüfstelle oder außer Haus erfolgen kann.
Die Befundtatsachen und deren Zusammenhänge werden in schriftlicher und fotografischer Form dokumentiert und hergeleitet

In der Vergangenheit konnten wir u. a. bei diesen Sachverhalten eine erfolgreiche Einigung unterstützen:

Unfallwagen


"Der Klassiker", Unfallwagen wird im Kaufvertrag als unfallfrei deklariert oder es erfolgt keine Angabe dazu, was von Gerichten mit "unfallfrei" gleichgesetzt wird.
Klarer Fall von Rückabwicklung oder Schadenersatzansprüchen.

verharmloster Unfallwagen

Gewiefte Kfz-Händler deklarieren mitunter ein Unfallfahrzeug, oder ein repariertes Unfallfahrzeug im Kaufvertrag entsprechend. Manchmal stellt sich aber heraus, so harmlos wie angegeben, war der Schaden nicht.
Klarer Fall von Rückabwicklung oder Schadenersatzansprüchen.

technische Mängel

Nicht wirtschaftlich aufbereitungsfähige Fahrzeuge oder Fahrzeuge die von Garantieversicherungen nicht mehr versichert werden, gehen häufig von namhaften Betrieben an weniger namhafte Betriebe (Kiesplatzhändler) und werden von diesen nicht oder mangelhaft aufbereitet verhökert.
Auch hier steht Ihnen Schadenersatz oder u. U. eine Rückabwicklung zu.