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| Kfz-Sachverständiger Dipl. Ing. (FH) Sven Höttges | Nailastr. 2 | 81737 München | Telefon: 089/6013061 | freecall 0800HOETTGES |
| Kfz-technische Dienstleistung & Beratung Reparaturberatung Unser Büro berät Sie wirtschaftlich unabhängig, wenn es um Fragen hinsichtlich einer sinnvollen Instandsetzung eines Fahrzeuges geht. - Bei älteren Alltagsfahrzeugen steht dabei außer der von Ihnen geplanten künftigen Nutzungsdauer, der Aspekt der zeitwertgerechten Instandsetzung im Vordergrund. Schließlich sollen Sie von Ihren Ausgaben profitieren und nicht der Käufer des Autos und die Werkstatt. Einen erheblichen Beratungsbedarf gibt es nach unseren Erfahrungen rund um die Restauration oder Reparaturen an Oldtimern, Youngtimern und Liebhaberfahrzeugen. Immer wieder müssen wir feststellen, dass sich Kunden aufgrund verharmlosender Informationen, die in der Regel von den am Umsatz interessierten Personen abgegeben wurden, auf Reparaturen einlassen, deren wirtschaftliche Sinnlosigkeit - zumindest für uns - vorher eindeutig erkennbar war. Wir machen häufig auch die Erfahrung, dass nicht alle berechneten Reparaturen vorgenommen, bzw. im berechneten Umfang sach- und fachgerecht erledigt wurden. Insbesondere bei Unfallreparaturen hapert es gern an den Dingen, die nicht gleich ins Auge springen (Rostvorsorge) oder an Arbeiten, die unter Zeitdruck zu verrichten waren. Leasing-/Finanzierungsberatung Nach unseren Erfahrungen könnten sich private und gewerbliche Leasingnehmer eine Menge Geld sparen, wenn Sie sich z. B. bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen intensiver um die Feststellungen im Zustandsprotokoll kümmern würden. Insbesondere bei Verträgen mit km-Abrechnung, werden gerne ungerechtfertigte Instandsetzungskosten veranschlagt und per Schlusszahlung abgebucht, obwohl es sich bei den in Rechnung gestellten Positionen nur um vertragsgemäße Abnutzungsspuren handelt. Neues Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz soll am 01.07.2007 das aus dem Jahr 1935 stammende Rechtsberatungsgesetz ablösen. Unter bestimmten Voraussetzungen wird es uns dann möglich sein, Ihnen die Abwicklung eines Unfallschadens abzunehmen. |