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ebay-Angebot ist bindend

Wer bei ebay eine Ware offeriert, gibt nach einem Urteil des OLG Oldenburg ein bindendes Verkaufsangebot ohne Rücktrittsrecht ab. Das Gericht sprach einem Bieter Schadensersatz zu, nachdem der Besitzer eines Autos einer Internetauktion vorzeitig abgebrochen hatte.
Für einen Gebrauchtwagen mit 7000 Euro Verkehrswert hatte er bei Abbruch das Höchstgebot von 4550 Euro abgegeben


Der Besitzer des Wagens weigerte sich jedoch, das Auto dafür herauszugeben. Nach dem Urteil muss er nun die Differenz zwischen Höchstgebot und Verkehrswert, also 2450 Euro, als Schadensersatz zahlen. Die Wirksamkeit eines Angebotes werde durch die vorzeitige Beendigung der Auktion nicht berührt, entschieden die Richter.

Untersuchungspflicht des Gebrauchtwagenhändlers


Ein Kfz-Händler muss ein Gebrauchtfahrzeug auf Unfallschäden untersuchen. Die Untersuchungspflicht umfasst auch die Messung der Lackschichtdicke. Unterläßt es der Händler, einen Käufer darauf hinzuweisen, dass er das Fahrzeug nicht auf Unfallschäden untersucht hat, dann darf der Käufer davon ausgehen, dass der Händler seiner Untersuchungspflicht nachgekommen ist. Die Unfallfreiheit gilt als zugesichert (Landgericht München I; AZ: 6O12298/02).

Ausgetauschte Bauteile aufbewahren

Ein Gebrauchtwagenkäufer, der später ein defektes Bauteil in einer Werkstatt austauschen lässt, muss für die Aufbewahrung des Bauteils Sorge tragen. Andernfalls kann eine fahrlässige Beweisvereitelung vorliegen, welche sich im Zivilprozess nachteilig für den Käufer auswirkt. Lässt der Käufer die Reparatur in einer Werkstatt durchführen, so hat er durch entsprechende Anweisung dafür zu sorgen, dass das entsprechende ausgetauschte Bauteil nicht entsorgt wird.
Wenn nicht mehr eindeutig aufgeklärt werden kann, ob es sich um schlichten Verschleiß oder bei den Defekt um einen Mangel gemäß §434 Abs.1 BGB handelte, ging das Gericht wegen fahrlässiger Beweisvereitelung von dem wahrscheinlichsten Geschehensablauf, dem Verschleiß aus. BGB, Az.: VIII ZR 43/05.